Mit Kopfhörern unterwegs mit dem Rad. Ist es erlaubt?

Volkssport Fahrrad. Hierzulande zählt Radfahren als umweltfreundliche und vor allem sportliche Alternative zu den anderen, üblichen Fortbewegungsmitteln. Gerne greift man deshalb darauf zurück. Doch ist auf dem Rad auch das Musikhören per Kopfhörer erlaubt?

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Oftmals ist nicht jedem klar, ob man beim Fahrradfahren nun Musik hören darf oder nicht. Es kommt den Umständen entsprechend darauf an.

Deutschland ist mobil und greift gerne auf das hierzulande beliebteste Fortbewegungsmittel zurück: Das Fahrrad. Das ist erfreulich zu hören, wirft aber auch immer wieder gerne ein kontrovers diskutiertes Thema auf. Denn darf man mit Kopfhörern Fahrradfahren oder nicht?
Den Kopfhörer übergestülpt, verdrahtet mit dem Mp3-Player und schon kann es losgehen, egal ob man kurz den Weg zum nächsten Geschäft auf dem Drahtesel einlenkt oder ausdauernde Radtouren zurücklegen möchte. Beides hat Eines gemeinsam. Die Fahrten auf dem Rad können eintönig werden, mit einem Hauch von Musik werden die Radtouren als kleiner Motivationsanschub (noch) angenehmer. Doch ist die Benutzung eines Kopfhörers auch im Straßenverkehr erlaubt? Wir möchten wissen, ob man rechtlich vor einem Verwarngeld abgesichert ist, oder ob dort gegebenenfalls gerade wegen der Abschottung von der Außenwelt ein Bußgeldbescheid droht.

Beim Fahrradfahren Musik hören erlaubt oder doch nicht?

Generell gibt es keine Regelung, die besagt, dass das Musikhören beim Fahrradfahren verboten ist. Wie beim Autofahren wird auch das Musikhören auf dem Fahrrad toleriert. Für beide Parteien, Auto- wie auch Fahrradfahrer, gilt aber das richtige Maß und entsprechendes Verantwortungsbewusstsein einzuhalten. Schottet man sich zu sehr ab, werden wichtige Momente im Straßenverkehr nicht mehr wahrgenommen. Führt unkontrolliertes Musikhören zum Überhören wichtiger Warnsignale im Straßenverkehr, so ist das Maß überschritten. Auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) bekräftigt, dass es ein generelles Kopfhörerverbot auf deutschen Straßen bislang nicht gibt. „Beim Radfahren ist es erlaubt, Musik zu hören – auch mit Kopfhörern“, so ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn. Entscheidend wäre hierbei die Lautstärke.

Behandelt wurde die Frage des Musikhörens mit dem Fahrrad bereits vor rund 30 Jahren, damals noch in Verbindung mit einem Walkman. 1985 legte ein Kläger Beschwerde beim OLG Köln ein (OLG Köln v. 20.02.1987, Ss 12/87), da er bei der Vorinstanz wegen zu lauten Musikhörens zu einer Geldbuße verpflichtet wurde. Die Revision des Klägers, der während des Radfahrens mit einem Kopfhörer Musik hörte, wurde zurückgewiesen. Wie das Amtsgericht begründete, sei die gewählte Lautstärke beim Musikhören maßgebend. Es dürfe demnach nicht zu einer unzulässig hohen Beeinträchtigung des Gehörs führen. Hier lag der entsprechende Fall vor.

Radfahrer müssen demnach noch in der Lage sein Verkehrsgeräusche ausreichend stark wahrzunehmen. Dies sieht auch § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) vor:
"Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."
Hierunter fällt unmittelbar auch die Beeinträchtigung mittels eines Kopfhörers.
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Hoher Grauzonenbereich

Musikhören mit Kopfhörern ist demnach erlaubt, aber nur in einer Lautstärke in der die Außengeräusche zweifelsfrei noch wahrgenommen werden können. Da der Kläger angab, bei mittlerer Lautstärke Musik gehört zu haben, entschied das Gericht zuungunsten des Klägers, da es hierin eine unzulässige Überschreitung der Maximallautstärke gesehen hat.

Inwieweit man dem Radfahrer den "akustischen Ausschluss" aus dem Straßenverkehr zusprechen und in einem solchen Fall nachweisen kann, wann genau der entsprechende Punkt überschritten ist, ist auslegungsbedürftig. Sollte der Radfahrer aber auf Warnsignale, wie Hupen, im schlimmsten Falle beim Martinshorn nicht reagieren, wäre der Fall zweifelsfrei erreicht. In den Fällen muss auch der Fahrradfahrer mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Besser ist es natürlich beim Fahrradfahren vollends auf Kopfhörer zu verzichten, aber auch die richtige Wahl des Kopfhörers kann hierbei helfen.

Mit der richtigen Wahl des Kopfhörers kann die Umwelt beim Fahrradfahren doch noch wahrgenommen werden

Geschlossene Kopfhörer sollten beim Fahrradfahren vermieden werden, da sie Außengeräusche zu einem sehr hohem Maße abdämmen. Darunter fallen grundsätzlich die In-Ears und die geschlossenen Bügelkopfhörer, sowohl als On-Ear und Over-Ear Variante. Derartige Kopfhörer sollten in aller Regel beim Fahrradfahren beiseite gelegt werden. Earbud-Kopfhörer hingegen, die im Gegensatz zu In-Ear Kopfhörer nicht in den Gehörgang eingeführt, sondern nur in die Ohrmuschel gelegt werden, weisen eine geringere Noise-Reduction (Geräuschabdämmung) auf und helfen dabei, dass Außengeräusche noch wahrgenommen werden können.

Im Folgenden nennen wir interessante Fakten betreffend des Musikhörens beim Fahrradfahren per Kopfhörer. Und zeigen Ihnen gute Kopfhörer fürs Fahrradfahren.

Zu Teil 2: Darf man beim Fahrradfahren mit Kopfhörern Musikhören? - Die perfekten Kopfhörer
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